Seit der Grundsteuerreform erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer in vielen Kommunen neu berechnete Grundsteuerbescheide, die sich teils erheblich von den bisherigen Beträgen unterscheiden. Während manche Haushalte entlastet werden, sehen sich andere mit spürbaren Mehrbelastungen konfrontiert. Da die zugrunde liegenden Berechnungen komplex sind und auf mehreren Bewertungsschritten beruhen, lohnt sich für Betroffene ein genauer Blick auf den Bescheid, bevor die festgesetzte Grundsteuer einfach akzeptiert wird.
Aufbau des Grundsteuerbescheids verstehen
Ein Grundsteuerbescheid basiert in der Regel auf mehreren vorgelagerten Bescheiden: dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts, dem Grundsteuermessbescheid sowie dem eigentlichen Grundsteuerbescheid der Kommune, in dem der örtliche Hebesatz angewendet wird. Fehler können auf jeder dieser Ebenen entstehen, etwa durch falsch erfasste Grundstücks- oder Gebäudedaten, eine unzutreffende Nutzungsart oder eine fehlerhafte Übertragung von Flächenangaben. Wer den Bescheid prüft, sollte deshalb zunächst die zugrunde liegenden Feststellungsbescheide mit den tatsächlichen Objektdaten abgleichen.
Typische Fehlerquellen
In der Praxis zeigen sich häufig Abweichungen bei der Grundstücksfläche, der Wohn- oder Nutzfläche, dem Baujahr des Gebäudes oder der zugrunde gelegten Bodenrichtwertzone. Auch die korrekte Zuordnung zu einer Grundstücksart, etwa Ein- oder Zweifamilienhaus gegenüber Mehrfamilienhaus, kann fehlerhaft erfolgt sein und wirkt sich unmittelbar auf die Berechnung aus. Wer solche Abweichungen feststellt, sollte diese konkret benennen und mit Belegen wie Grundbuchauszug, Baugenehmigung oder Grundrissen untermauern.
- Grundstücks- und Gebäudedaten mit dem Bescheid abgleichen
- Bodenrichtwert und Nutzungsart auf Plausibilität prüfen
- Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe beachten
- Einspruch schriftlich und mit konkreter Begründung einreichen
- Bei Unsicherheit steuerliche Beratung in Anspruch nehmen
So läuft ein Einspruch formal ab
Wer Fehler im Bescheid vermutet, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch einlegen, wobei sich der Einspruch in der Regel gegen den fehlerhaften Ausgangsbescheid richten sollte, also meist gegen den Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid des Finanzamts. Der Einspruch sollte konkret benennen, welche Angaben aus Sicht der Eigentümerin oder des Eigentümers unzutreffend sind, und nach Möglichkeit mit Nachweisen belegt werden. Wichtig ist, die Frist nicht verstreichen zu lassen, da bestandskräftige Bescheide später nur noch in engen Ausnahmefällen korrigiert werden können.
„Betroffene sollten ihren Grundsteuerbescheid sorgfältig mit den tatsächlichen Grundstücks- und Gebäudedaten vergleichen, bevor sie ihn akzeptieren.“— Bund der Steuerzahler
Wenn der Bescheid im Kern korrekt ist
Nicht jede gestiegene Grundsteuer beruht auf einem Fehler, denn die Reform sollte insgesamt aufkommensneutral gestaltet sein, was in der Umsetzung durch die einzelnen Kommunen aber nicht für jeden Haushalt gleichermaßen gilt. Wer trotz korrekter Datengrundlage mit der Höhe der Belastung unzufrieden ist, hat kaum rechtliche Angriffspunkte, da der örtliche Hebesatz von den Kommunen politisch festgelegt wird. In solchen Fällen bleibt in der Regel nur, die Belastung hinzunehmen oder sich politisch an den zuständigen Gremien vor Ort zu wenden.



