Dienstag, 04. August 2026

Förderung & Steuern

KfW- und BAFA-Förderung im Überblick: So gehen Sie vor

Die Förderlandschaft für Neubau und Sanierung ist unübersichtlich geworden. Ein strukturierter Überblick hilft, Anträge in der richtigen Reihenfolge zu stellen und Zuschüsse nicht zu verpassen.

NK

Von Nadine Kessler

Redakteurin Förderung & Steuern · ImmoKompass · · aktualisiert am 9. April 2026 · 9 Min. Lesezeit

Paar prüft Förderunterlagen und Laptop am Küchentisch
Paar prüft Förderunterlagen und Laptop am Küchentisch

Ob Neubau, energetische Sanierung oder Heizungstausch: Für viele Bauvorhaben existieren staatliche Förderprogramme, die Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite bereitstellen. Zuständig sind dabei vor allem die KfW-Bankengruppe und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Wer Fördermittel nutzen möchte, sollte sich frühzeitig mit den jeweiligen Programmen und deren Antragsvoraussetzungen vertraut machen.

Förderung für Neubauten

Für den Neubau energieeffizienter Wohngebäude bietet die KfW Kredite mit Tilgungszuschuss an, deren Höhe sich nach dem erreichten Effizienzhausstandard richtet. Je niedriger der Energiebedarf eines Gebäudes im Vergleich zum gesetzlichen Referenzstandard, desto höher fällt in der Regel die Förderung aus. Zusätzlich gibt es oft Bonusförderungen für besonders klimafreundliche Bauweisen oder den Einsatz nachhaltiger Baustoffe.

Förderung für Sanierung und Heizungstausch

Für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden stehen sowohl Zuschüsse als auch Kredite zur Verfügung. Der Heizungstausch, etwa der Umstieg auf eine Wärmepumpe, wird über die sogenannte Heizungsförderung unterstützt, die sich aus einem Grundzuschuss sowie möglichen Boni, etwa für einkommensschwächere Haushalte oder einen frühzeitigen Austausch, zusammensetzt. Auch Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch können gefördert werden.

Die richtige Antragsreihenfolge

Ein häufiger Fehler ist, zunächst Handwerker zu beauftragen und erst danach den Förderantrag zu stellen – in vielen Programmen führt dies zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs. Grundsätzlich gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beziehungsweise vor Vertragsabschluss mit dem ausführenden Unternehmen gestellt werden. Es empfiehlt sich, zunächst eine Energieberatung durchzuführen, dann den Antrag zu stellen und erst nach Bewilligung oder zumindest nach förderunschädlichem Vorhabenbeginn Aufträge zu vergeben.

  • Zunächst prüfen, welches Programm zur geplanten Maßnahme passt
  • Energieberatung und technische Fachplanung einholen
  • Förderantrag vor Auftragsvergabe stellen
  • Fördermittelbescheid abwarten oder förderunschädlichen Beginn beachten
  • Nachweise und Rechnungen für die Verwendungsnachweisprüfung sammeln
BereichZuständige StelleFörderart
Effizienzhaus NeubauKfWZinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
HeizungstauschKfWInvestitionszuschuss
Einzelmaßnahmen SanierungBAFAZuschuss
EnergieberatungBAFAZuschuss zu Beratungskosten
Beispielhafte Zuständigkeiten in der Förderlandschaft

Kombination mit regionalen Programmen

Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme an, die sich unter bestimmten Voraussetzungen mit KfW- und BAFA-Förderungen kombinieren lassen. Eine Kumulierung ist jedoch nicht immer möglich und sollte im Einzelfall geprüft werden, um Rückforderungen wegen Überförderung zu vermeiden.

Der Förderantrag sollte grundsätzlich gestellt werden, bevor ein Auftrag an ein Fachunternehmen vergeben wird, da sonst der Anspruch auf Förderung entfallen kann.Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Angesichts der Komplexität der Förderlandschaft lohnt sich häufig die Einbindung eines Energieberaters oder einer spezialisierten Beratungsstelle, die den Überblick über aktuelle Programme behält und bei der Antragsstellung unterstützt. So lassen sich Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen, ohne formale Fehler zu riskieren.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ob Neubau, energetische Sanierung oder Heizungstausch: Für viele Bauvorhaben existieren staatliche Förderprogramme, die Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite bereitstellen.
  • Für den Neubau energieeffizienter Wohngebäude bietet die KfW Kredite mit Tilgungszuschuss an, deren Höhe sich nach dem erreichten Effizienzhausstandard richtet.
  • Für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden stehen sowohl Zuschüsse als auch Kredite zur Verfügung.
  • Ein häufiger Fehler ist, zunächst Handwerker zu beauftragen und erst danach den Förderantrag zu stellen – in vielen Programmen führt dies zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.
  • Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme an, die sich unter bestimmten Voraussetzungen mit KfW- und BAFA-Förderungen kombinieren lassen.

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Hinweis der Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der ImmoKompass-Redaktion nach bestem Wissen recherchiert und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich – soweit nicht anders gekennzeichnet – auf die Rechtslage im Euroraum bzw. in Deutschland zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wesentliche Aktualisierungen kennzeichnen wir mit einem Bearbeitungsdatum.

Häufige Fragen

Muss der Förderantrag vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden?

In der Regel ja. Die meisten Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor Vertragsabschluss mit dem ausführenden Unternehmen gestellt wird.

Können KfW- und BAFA-Förderungen kombiniert werden?

Teilweise, allerdings gelten oft Höchstgrenzen für die Gesamtförderung. Eine individuelle Prüfung vor Antragstellung ist ratsam.

Lohnt sich eine Energieberatung vor dem Förderantrag?

Ja, eine qualifizierte Energieberatung hilft, die passende Fördermöglichkeit zu identifizieren, und ist für manche Programme sogar Voraussetzung.

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