Dienstag, 04. August 2026

Ratgeber

Maklerrecht verstehen: Provision, Widerruf und Vertragsprüfung

Wer eine Immobilie über einen Makler kauft oder verkauft, sollte die wichtigsten Regeln zu Provisionsteilung, Widerrufsrecht und Maklervertrag kennen.

RV

Von Robert Vahlen

Redakteur Ratgeber · ImmoKompass · · aktualisiert am 3. Juni 2026 · 9 Min. Lesezeit

Immobilienmakler übergibt Hausschlüssel an Kunden vor einem modernen Haus
Immobilienmakler übergibt Hausschlüssel an Kunden vor einem modernen Haus

Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien spielt der Makler in Deutschland weiterhin eine zentrale Rolle. Mit der Reform des Maklerrechts wurden jedoch wichtige Regelungen zugunsten von Verbrauchern eingeführt, insbesondere zur Aufteilung der Provision und zu den formalen Anforderungen an den Maklervertrag. Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte diese Regeln kennen, um nicht unnötig Geld zu verlieren oder rechtliche Fallstricke zu übersehen.

Die Aufteilung der Provision

Beauftragt der Verkäufer einer Wohnimmobilie den Makler und wird die Immobilie an einen Verbraucher verkauft, muss die Provision in der Regel zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden, sofern der Käufer ebenfalls eine Provision zahlen soll. Der Anteil des Verkäufers darf dabei nicht geringer sein als der des Käufers. Diese Regelung soll verhindern, dass Käufer unverhältnismäßig hohe Provisionen allein tragen müssen.

Der Maklervertrag: Form und Inhalt

Ein Maklervertrag mit Verbrauchern über die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnungen oder Einfamilienhäusern muss in Textform geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen allein reichen hier nicht aus, um einen wirksamen Provisionsanspruch zu begründen. Der Vertrag sollte klar regeln, wofür die Provision anfällt, wie hoch sie ist und unter welchen Bedingungen ein Anspruch entsteht.

Das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

Wird ein Maklervertrag als Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Fernabsatz, etwa online, abgeschlossen, steht dem Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Wird der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig und der Verbraucher hat dem ausdrücklich zugestimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine anteilige Provision anfallen.

  • Maklervertrag mit Verbrauchern muss in Textform vorliegen
  • Provision bei Verkauf an Verbraucher meist hälftig zu teilen
  • Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume
  • Provisionshöhe grundsätzlich frei verhandelbar
  • Vertragsinhalte vor Unterschrift sorgfältig prüfen
AspektRegelung
VertragsformTextform bei Verbraucherverträgen erforderlich
Provisionsteilungmeist hälftig bei Verkauf an Verbraucher
Widerrufsrechtin der Regel 14 Tage bei Fernabsatz/Außergeschäftsraum
Provisionshöhefrei verhandelbar, regional unterschiedlich üblich
Wichtige Eckpunkte des Maklerrechts im Überblick

Worauf bei der Vertragsprüfung zu achten ist

Vor Unterschrift eines Maklervertrags lohnt sich ein genauer Blick auf die vereinbarte Provisionshöhe, die Fälligkeitsregelung sowie mögliche Exklusivitätsklauseln, die eine Beauftragung weiterer Makler ausschließen. Auch Regelungen zur Laufzeit und zu automatischen Verlängerungen sollten kritisch geprüft werden, um sich nicht ungewollt langfristig zu binden.

Verbraucher sollten Maklerverträge vor Unterschrift genau prüfen, insbesondere im Hinblick auf Provisionshöhe, Laufzeit und mögliche Exklusivitätsklauseln.Verbraucherzentrale

Wer sich vor Vertragsabschluss ausreichend informiert und den Maklervertrag sorgfältig liest, kann unangenehme Überraschungen vermeiden und die Zusammenarbeit mit dem Makler auf eine klare, rechtssichere Grundlage stellen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien spielt der Makler in Deutschland weiterhin eine zentrale Rolle.
  • Ein Maklervertrag mit Verbrauchern über die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnungen oder Einfamilienhäusern muss in Textform geschlossen werden.
  • Wird ein Maklervertrag als Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Fernabsatz, etwa online, abgeschlossen, steht dem Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
  • Vor Unterschrift eines Maklervertrags lohnt sich ein genauer Blick auf die vereinbarte Provisionshöhe, die Fälligkeitsregelung sowie mögliche Exklusivitätsklauseln, die eine Beauftragung weiterer Makler ausschließen.

Verwandte Konzepte und weiterführende Lektüre

Weitere Beiträge finden Sie im Ressort Ratgeber.

Hinweis der Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der ImmoKompass-Redaktion nach bestem Wissen recherchiert und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich – soweit nicht anders gekennzeichnet – auf die Rechtslage im Euroraum bzw. in Deutschland zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wesentliche Aktualisierungen kennzeichnen wir mit einem Bearbeitungsdatum.

Häufige Fragen

Muss die Maklerprovision immer geteilt werden?

Bei Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher ist eine hälftige Teilung zwischen Verkäufer und Käufer in der Regel vorgeschrieben, sofern beide Seiten eine Provision zahlen sollen.

Gibt es ein Widerrufsrecht bei Maklerverträgen?

Ja, wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder online geschlossen, besteht für Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Muss ein Maklervertrag schriftlich geschlossen werden?

Mit Verbrauchern ist mindestens Textform vorgeschrieben, eine rein mündliche Vereinbarung reicht für einen wirksamen Provisionsanspruch nicht aus.

#Maklerrecht#Provision#Maklervertrag#Verbraucherschutz

Weiterlesen

Mehr aus der ImmoKompass-Redaktion