Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien spielt der Makler in Deutschland weiterhin eine zentrale Rolle. Mit der Reform des Maklerrechts wurden jedoch wichtige Regelungen zugunsten von Verbrauchern eingeführt, insbesondere zur Aufteilung der Provision und zu den formalen Anforderungen an den Maklervertrag. Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte diese Regeln kennen, um nicht unnötig Geld zu verlieren oder rechtliche Fallstricke zu übersehen.
Die Aufteilung der Provision
Beauftragt der Verkäufer einer Wohnimmobilie den Makler und wird die Immobilie an einen Verbraucher verkauft, muss die Provision in der Regel zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden, sofern der Käufer ebenfalls eine Provision zahlen soll. Der Anteil des Verkäufers darf dabei nicht geringer sein als der des Käufers. Diese Regelung soll verhindern, dass Käufer unverhältnismäßig hohe Provisionen allein tragen müssen.
Der Maklervertrag: Form und Inhalt
Ein Maklervertrag mit Verbrauchern über die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnungen oder Einfamilienhäusern muss in Textform geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen allein reichen hier nicht aus, um einen wirksamen Provisionsanspruch zu begründen. Der Vertrag sollte klar regeln, wofür die Provision anfällt, wie hoch sie ist und unter welchen Bedingungen ein Anspruch entsteht.
Das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen
Wird ein Maklervertrag als Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Fernabsatz, etwa online, abgeschlossen, steht dem Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Wird der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig und der Verbraucher hat dem ausdrücklich zugestimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine anteilige Provision anfallen.
- Maklervertrag mit Verbrauchern muss in Textform vorliegen
- Provision bei Verkauf an Verbraucher meist hälftig zu teilen
- Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume
- Provisionshöhe grundsätzlich frei verhandelbar
- Vertragsinhalte vor Unterschrift sorgfältig prüfen
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Vertragsform | Textform bei Verbraucherverträgen erforderlich |
| Provisionsteilung | meist hälftig bei Verkauf an Verbraucher |
| Widerrufsrecht | in der Regel 14 Tage bei Fernabsatz/Außergeschäftsraum |
| Provisionshöhe | frei verhandelbar, regional unterschiedlich üblich |
Worauf bei der Vertragsprüfung zu achten ist
Vor Unterschrift eines Maklervertrags lohnt sich ein genauer Blick auf die vereinbarte Provisionshöhe, die Fälligkeitsregelung sowie mögliche Exklusivitätsklauseln, die eine Beauftragung weiterer Makler ausschließen. Auch Regelungen zur Laufzeit und zu automatischen Verlängerungen sollten kritisch geprüft werden, um sich nicht ungewollt langfristig zu binden.
„Verbraucher sollten Maklerverträge vor Unterschrift genau prüfen, insbesondere im Hinblick auf Provisionshöhe, Laufzeit und mögliche Exklusivitätsklauseln.“— Verbraucherzentrale
Wer sich vor Vertragsabschluss ausreichend informiert und den Maklervertrag sorgfältig liest, kann unangenehme Überraschungen vermeiden und die Zusammenarbeit mit dem Makler auf eine klare, rechtssichere Grundlage stellen.



