Auch Jahre nach der gesetzlichen Neuregelung zur Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer- und Verkäuferseite bei vermittelten Kaufverträgen über Wohnimmobilien tauchen in der Praxis immer wieder ähnliche Fragen auf. Kaufinteressierte sind häufig unsicher, welcher Anteil der Provision auf sie entfällt und unter welchen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zulässig sind. Ein Überblick über die wichtigsten Grundsätze schafft hier mehr Klarheit.
Grundprinzip der Provisionsteilung
Bei vermittelten Verkäufen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt grundsätzlich, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, mindestens die Hälfte der vereinbarten Provision selbst tragen muss. Die andere Partei darf zwar an den Kosten beteiligt werden, jedoch nicht mit einem höheren Anteil als die beauftragende Seite. Ziel dieser Regelung war es, eine ausgewogenere Kostenverteilung zwischen Käufer- und Verkäuferseite zu erreichen.
Typische Streitpunkte in der Praxis
In der Praxis entstehen Unsicherheiten häufig dann, wenn mehrere Makler an einer Transaktion beteiligt sind, etwa weil sowohl Käufer als auch Verkäufer eigene Maklerinnen beauftragt haben. In solchen Konstellationen ist genau zu prüfen, welche Partei welchem Makler gegenüber zur Zahlung verpflichtet ist und wie sich die jeweiligen Provisionsansprüche zueinander verhalten. Auch die Frage, ob ein Maklervertrag formwirksam zustande gekommen ist, führt gelegentlich zu Streitigkeiten.
- Maklervertrag grundsätzlich in Textform abschließen
- Provisionshöhe und Fälligkeit vorab schriftlich klären
- Bei mehreren beteiligten Maklern Zuständigkeiten genau prüfen
- Nachweispflichten des Maklers bei Vermittlungstätigkeit beachten
- Im Zweifel unabhängige Rechtsberatung einholen
Bedeutung für die Kaufnebenkosten
Da die Maklerprovision neben Grunderwerbsteuer und Notarkosten einen erheblichen Anteil der Erwerbsnebenkosten ausmachen kann, sollten Käuferinnen und Käufer diesen Posten von Beginn an in ihre Finanzierungsplanung einbeziehen. Eine realistische Einschätzung der Gesamtkosten verhindert böse Überraschungen kurz vor dem Notartermin und erleichtert die Abstimmung mit der finanzierenden Bank.
„Die Provisionsteilung hat für mehr Ausgewogenheit gesorgt, ersetzt aber nicht die genaue Prüfung des Einzelfalls bei komplexeren Vermittlungssituationen.“— Fachanwalt für Immobilienrecht
Fazit für Käufer und Verkäufer
Wer die Grundregeln zur Maklerprovision kennt, kann Verhandlungen souveräner führen und unnötige Streitigkeiten vermeiden. Insbesondere bei komplexeren Konstellationen mit mehreren beteiligten Maklern empfiehlt sich eine frühzeitige schriftliche Klärung, um Missverständnisse über Zuständigkeiten und Kostenanteile von vornherein auszuschließen.



