Dienstag, 04. August 2026

Energie & Heizung

Mieterstrom: Wie Photovoltaik auch Mietwohnungen günstiger macht

Mieterstrommodelle sollen Solarenergie auch Mietparteien zugänglich machen. Wir erklären das Prinzip, die Wirtschaftlichkeit und typische Stolpersteine.

EB

Von Elena Brandt

Redakteurin Energie & Heizung · ImmoKompass · · 8 Min. Lesezeit

Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses
Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses

Während Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer schon seit Jahren von der eigenen Photovoltaikanlage profitieren, blieb dieser Vorteil Mietparteien lange verwehrt. Mit sogenannten Mieterstrommodellen sollen nun auch Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern von lokal erzeugtem Solarstrom profitieren können. Dabei wird der auf dem Dach erzeugte Strom direkt an die Mietparteien im Gebäude geliefert, ohne den Umweg über das öffentliche Netz, was in der Regel günstigere Strompreise für die Bewohnerinnen und Bewohner ermöglicht.

So funktioniert Mieterstrom

Beim Mieterstrommodell betreibt in der Regel der Vermieter, ein spezialisierter Energiedienstleister oder eine Genossenschaft die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes. Der erzeugte Strom wird vorrangig an die Mietparteien im selben Haus verkauft, überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Reicht die Solarstromproduktion nicht aus, etwa in den Wintermonaten oder in den Abendstunden, wird zusätzlicher Reststrom aus dem Netz bezogen und den Mietparteien mitgeliefert, sodass eine durchgehende Versorgung gewährleistet ist.

Wirtschaftlichkeit für Mieter und Vermieter

Für Mietparteien liegt der Vorteil in der Regel in einem etwas günstigeren Strompreis im Vergleich zum örtlichen Grundversorgertarif, da gesetzliche Vorgaben eine Preisobergrenze relativ zum lokalen Tarif festlegen. Für Vermieter oder Betreiber der Anlage kann sich Mieterstrom lohnen, weil zusätzlich zur Einspeisevergütung Erlöse aus dem direkten Stromverkauf an die Mietparteien erzielt werden. Allerdings sind der administrative Aufwand für Abrechnung und Messwesen sowie die Investitionskosten für die Anlage und gegebenenfalls notwendige Zähler- und Messtechnik nicht zu unterschätzen.

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung inklusive Mess- und Abrechnungskosten erstellen
  • Fördermöglichkeiten und Zuschläge für Mieterstrom prüfen
  • Vertragsmodelle mit spezialisierten Energiedienstleistern vergleichen
  • Mietparteien frühzeitig über Vorteile und Vertragsbindung informieren
  • Reststrombezug und Preisgestaltung transparent regeln
AkteurTypischer Vorteil
MietparteiTendenziell günstigerer Strompreis als Grundversorgung
Vermieter/BetreiberZusätzliche Erlöse aus Direktverkauf und Einspeisung
NetzbetreiberEntlastung durch lokalen Verbrauch vor Ort
Vereinfachter Vergleich der Beteiligten bei Mieterstrom

Typische Hürden in der Praxis

Trotz der Vorteile gilt Mieterstrom in der Praxis vielen Vermietern als komplex, da neben der technischen Umsetzung auch energierechtliche und steuerliche Fragen zu klären sind. Insbesondere kleinere private Vermieter scheuen häufig den administrativen Aufwand und weichen deshalb auf spezialisierte Dienstleister aus, die Betrieb, Abrechnung und Vertragswesen übernehmen, dafür aber einen Teil der Erlöse einbehalten. Für Mietparteien wiederum ist wichtig zu wissen, dass die Teilnahme an einem Mieterstrommodell in der Regel freiwillig ist und nicht an den bestehenden Mietvertrag gekoppelt werden darf.

Mieterstrom kann dazu beitragen, die Vorteile der Solarenergie auch Mieterinnen und Mietern zugänglich zu machen, sofern die Modelle transparent und fair gestaltet sind.Bundesverband Solarwirtschaft

Ausblick

Angesichts steigender Strompreise und wachsendem Interesse an lokal erzeugter Energie dürfte die Bedeutung von Mieterstrommodellen in den kommenden Jahren weiter zunehmen, zumal politische Rahmenbedingungen zunehmend auf eine Vereinfachung der Abläufe abzielen. Für Vermieter, die ohnehin über eine Dachsanierung oder den Bau einer Photovoltaikanlage nachdenken, kann sich ein Blick auf Mieterstromkonzepte daher langfristig sowohl wirtschaftlich als auch imagemäßig lohnen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Während Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer schon seit Jahren von der eigenen Photovoltaikanlage profitieren, blieb dieser Vorteil Mietparteien lange verwehrt.
  • Beim Mieterstrommodell betreibt in der Regel der Vermieter, ein spezialisierter Energiedienstleister oder eine Genossenschaft die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes.
  • Für Mietparteien liegt der Vorteil in der Regel in einem etwas günstigeren Strompreis im Vergleich zum örtlichen Grundversorgertarif, da gesetzliche Vorgaben eine Preisobergrenze relativ zum lokalen Tarif festlegen.
  • Trotz der Vorteile gilt Mieterstrom in der Praxis vielen Vermietern als komplex, da neben der technischen Umsetzung auch energierechtliche und steuerliche Fragen zu klären sind.

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Hinweis der Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der ImmoKompass-Redaktion nach bestem Wissen recherchiert und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich – soweit nicht anders gekennzeichnet – auf die Rechtslage im Euroraum bzw. in Deutschland zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wesentliche Aktualisierungen kennzeichnen wir mit einem Bearbeitungsdatum.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter am Mieterstrommodell teilnehmen?

Nein, die Teilnahme ist freiwillig und darf nicht zur Voraussetzung für den Mietvertrag gemacht werden.

Ist Mieterstrom immer günstiger als der reguläre Stromtarif?

In der Regel ja, da gesetzliche Vorgaben eine Preisobergrenze relativ zum örtlichen Grundversorgertarif vorsehen, im Einzelfall lohnt sich aber ein Vergleich.

Wer trägt die Kosten für die Photovoltaikanlage?

In der Regel investiert der Vermieter oder ein beauftragter Energiedienstleister, der die Anlage betreibt und die Erlöse aus Verkauf und Einspeisung erzielt.

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