Dienstag, 04. August 2026

Energie & Heizung

Fossile Heizungen weiterhin erlaubt: Gesetzliche Vorgaben verteuern den Betrieb ab 2029

Die jüngste Reform des Gebäudeenergiegesetzes bringt Eigentümern zwar Flexibilität beim Heizungskauf, doch künftige Beimischungsquoten für Biokraftstoffe und steigende CO2-Preise sorgen für absehbare Kostensteigerungen.

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Von Markus Steinbach

Redakteur Bauzinsen · · 2 Min.

Fossile Heizungen weiterhin erlaubt: Gesetzliche Vorgaben verteuern den Betrieb ab 2029
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Mit der Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GEG) am 10. Juli hat die Bundesregierung einen Kurswechsel bei der gesetzlichen Wärmestrategie vollzogen. Die ursprünglich vorgesehene Regelung, nach der beim Einbau einer neuen Heizung ein Mindestanteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien vorgeschrieben war, wurde fallengelassen. Damit bleibt die Installation neuer Heizsysteme auf Basis von Öl oder Gas auch weiterhin rechtlich zulässig.

Die Stufenregelung für biogene Brennstoffe

Auch wenn der Einbau fossiler Heizungen erlaubt bleibt, müssen Eigentümer künftig gesetzliche Vorgaben für die genutzten Brennstoffe beachten. Vorgeschrieben ist eine stufenweise Beimischungspflicht für umweltfreundlichere Alternativen, die sogenannte Bio-Treppe. Ab dem Jahr 2029 müssen Betreiber neuer Öl- und Gasheizungen nachweisen, dass ihr Brennstoff zu mindestens 10 Prozent aus biogenen Anteilen besteht.

Diese gesetzlich verankerte Quote wird in den Folgejahren schrittweise angehoben. Für das Jahr 2030 ist ein Mindestanteil von 15 Prozent vorgeschrieben, der bis zum Jahr 2035 auf 30 Prozent steigt. Bis zum Jahr 2040 müssen schließlich 60 Prozent des genutzten Brennstoffs aus biogenen Quellen stammen. Experten und Verbände weisen darauf hin, dass diese Pflichten erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Betriebskosten haben dürften.

Steigende Belastungen durch CO2-Abgaben

Zusätzlich zu den Kosten für die Einhaltung der Biokraftstoff-Quote wird die CO2-Bepreisung weiter verschärft. Der gesetzlich festgelegte nationale Preiskorridor für das Jahr 2027 ist auf 55 bis 65 Euro pro Tonne festgesetzt. Durch diese Kombination aus steigenden CO2-Preisen und den teureren biogenen Brennstoffen bleibt die finanzielle Belastung für Eigentümer auch ohne die ursprüngliche 65-Prozent-Hürde auf einem hohen Niveau.

Einordnung der Redaktion: Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter bedeutet der Wegfall der 65-Prozent-Pflicht zwar kurzfristig scheinbare Erleichterung und mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizungskauf. Doch wer jetzt voreilig wieder in eine fossile Gas- oder Ölheizung investiert, läuft Gefahr, in eine Kostenfalle zu tappen. Die ab 2029 greifende Bio-Treppe und die anziehenden CO2-Preise werden die laufenden Betriebskosten für fossile Systeme unweigerlich in die Höhe treiben, sodass sich vermeintlich günstige Anschaffungen langfristig als teurer erweisen könnten.

Eigenständig verfasst von der ImmoKompass-Redaktion. Recherchegrundlage: Börse Express. Angaben ohne Gewähr, keine Anlageberatung.

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