Im Zuge des neuen Heizungsgesetzes müssen sich Modernisierungswillige auf spürbare Einschnitte bei der staatlichen Unterstützung einstellen. Die finanziellen Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen wurden neu geregelt und fallen im Vergleich zu früheren Standards insgesamt geringer aus.
Neue Obergrenzen und Einkommensprüfung
Die staatlichen Zuschüsse für die Anschaffung und Installation einer Wärmepumpe sind ab sofort streng gedeckelt. Die absolute Obergrenze der finanziellen Unterstützung für entsprechende Vorhaben beläuft sich ab jetzt nur noch auf maximal 28.000 Euro.
Dieser Höchstsatz steht jedoch nicht jedem Antragsteller im vollen Umfang zur Verfügung. Die tatsächliche Höhe der ausgezahlten Förderung ist an das Einkommen gekoppelt, sodass der individuelle Zuschuss stark vom persönlichen Verdienst abhängt.
Regelmäßige Absenkung im Halbjahrestakt
Zusätzlich zur neuen Maximalsumme und der einkommensabhängigen Staffelung wurde ein Mechanismus zur schrittweisen Reduzierung der Fördermittel etabliert. Wer den Heizungswechsel hinauszögert, muss mit immer geringeren Zuschüssen kalkulieren.
Die staatliche Zuwendung verringert sich in festen zeitlichen Abständen. Konkret sinkt die verfügbare Fördersumme für Wärmepumpen halbjährlich um weitere 750 Euro, was eine kontinuierliche Entwertung der staatlichen Hilfen über die Zeit bedeutet.
Einordnung der Redaktion: Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie angehende Bauherrinnen und Bauherren bedeuten diese gesetzlichen Änderungen eine veränderte Planungsgrundlage. Da die Förderung bei maximal 28.000 Euro gedeckelt ist, einkommensabhängig ausgezahlt wird und sich zudem alle sechs Monate um weitere 750 Euro reduziert, ist eine genaue zeitliche und finanzielle Kalkulation des Heizungstauschs ratsam.
